Start>Unsere Schule > Corona-Stufenplan für Berliner Schulen

Der Corona-Stufenplan für Berliner Schulen stellt einen Orientierungsrahmen für die Einordnung des allgemeinen Infektionsgeschehens in einem Bezirk bzw. in Berlin und des schulischen Infektionsgeschehens dar und gibt daraufhin an den betroffenen Schulen einzuleitende Maßnahmen vor. Die Entscheidung zur Stufenzuordnung einer konkreten Schule trifft das zuständige bezirkliche Gesundheitsamt nach Rücksprache mit der zuständigen (regionalen) Schulaufsicht.

  • Die Vorgaben des Musterhygieneplans zur persönlichen Hygiene, Raumhygiene und der Hygiene im Sanitärbereich werden umgesetzt.
  • An Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sind im Einzelfall abweichende Regelungen möglich.
  • Einrichtungen des zweiten Bildungsweges richten sich nach den Vorgaben zu den beruflichen Schulen.
Die Stufenzuordnung

Der Zuordnung einer Schule zu einer Stufe geht eine differenzierte Betrachtung des allgemeinen Infektionsgeschehens im Bezirk bzw. in Berlin, der konkreten schulischen Infektionslage und der Rahmenbedingungen einer Schule voraus. Es erfolgt eine schulscharfe Prüfung durch das jeweils zuständige bezirkliche Gesundheitsamt und die zuständige (regionale) Schulaufsicht. Das bezirkliche Gesundheitsamt bewertet das allgemeine Infektionsgeschehen im Bezirk bzw. in Berlin sowie an der konkreten Schule. Die (regionale) Schulaufsicht bewertet anlassbezogen (bei schulischem Infektionsgeschehen) nach Rücksprache mit der jeweiligen Schulleitung die Rahmenbedingungen der Schule. Das bezirkliche Gesundheitsamt entscheidet auf Basis der Erkenntnisse sowie nach Rücksprache mit der (regionalen) Schulaufsicht über die Zuordnung der jeweiligen Schule zu einer Stufe des Stufenplans und weitere geeignete Maßnahmen. Der Stichtag für die Abstimmung zwischen Gesundheitsämtern und Schulaufsichten, die Festlegung der Maßnahmen und die Übermittlung der Maßnahmen an die betroffenen Schulen ist der Donnerstag. Jeden Donnerstag findet ein fester Telefontermin zwischen bezirklichem Gesundheitsamt und der (regionalen) Schulaufsicht statt. Die Entscheidung des bezirklichen Gesundheitsamtes zur Stufeneinordnung wird den betroffenen Schulen unmittelbar durch die (regionale) Schulaufsicht mitgeteilt. Die Schulen setzen die Entscheidung des bezirklichen Gesundheitsamtes und die als geeignet festgelegten Maßnahmen ab dem auf den Donnerstag folgenden Montag um. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Dienstkräfte der Schule sind spätestens am Freitag über die Maßnahmen zu informieren.

Bei Lockdown

Im Fall eines bundesweiten oder regionalen Lockdowns können vollständige Schulschließungen nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt schulisch angeleitetes Lernen zu Hause gemäß Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21 (KMK: Distanzunterricht) und auf Grundlage der schuleigenen Konzepte. Der Primarbereich soll davon nach Möglichkeit ausgenommen bleiben.

Vorbehalt

Der Corona-Stufenplan für Berliner Schulen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Hauptpersonalrats des Landes Berlin.

© COPYRIGHT 2019 KONKORDIA-GRUNDSCHULE