Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt ein Schreiben zur Verfügung, in dem auf konkrete Fragen zur Leistungsfeststellung, zu Einzelaspekten der Prüfungen, Fehlzeiten sowie zur Lernstandserhebung, -diagnose und Förderung im Schuljahr 2020/2021 eingegangen wird.