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Die Anmeldung der Schulanfänger findet im Herbst vom 09. – 20. Oktober 2023 statt. In dieser Zeit müssen Eltern ihre Kinder in der Grundschule im Einzugsbereich anmelden. Alle Berliner Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren sind, werden zum August 2024 schulpflichtig.

Die Unterlagen sollten bereits soweit wie möglich zu Hause ausgefüllt und von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Alle zur Anmeldung erforderlichen Dokumente können auch im Sekretariat kopiert werden. Vorab angefertigte Kopien erleichtern und beschleunigen jedoch den Anmeldeprozess. Sollte nur ein Elternteil/Erziehungsberechtigter zur Anmeldung erscheinen, so bitten wir um Vorlage einer Vollmacht des anderen Elternteils/Erziehungsberechtigen oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Im Falle von Sprachbarrieren kommen Sie bitte in Begleitung eines Übersetzers/einer Übersetzerin.

Unsere Bürozeiten für die Anmeldung (eine telefonische Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten ist möglich):
Montag bis Donnerstag  09:00 – 12:30 Uhr
Freitag          09:00 – 11:30 Uhr

Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller wichtigen Informationen: Informationen zur Schulanmeldung

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Für einen schnellen Überblick der benötigten Unterlagen stellen wir hier eine Checkliste bereit: Checkliste Schulanmeldung.

Wenn Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll: Anmeldung an anderer Grundschule.
Sie möchten Ihr Kind (zusätzlich) an einer Privatschule anmelden? Anmeldung an (oder zusätzlich) einer Privatschule.

Bitte bringen Sie bereits zur Anmeldung, wenn benötigt, den ausgefüllten Antrag für den eFöB-Bereich mit. Wir leiten diesen dann gerne für Sie an das Jugendamt zur Bearbeitung weiter.

Schulärztliche Untersuchung

In Berlin werden alle Kinder vor Eintritt in die Schule schulärztlich untersucht. Diese Untersuchung ist nach dem Schulgesetz verbindlich für alle schulpflichtig werdenden Kinder vorgeschrieben.
Für die schulärztliche Untersuchung werden Impfausweis und das gelbe Vorsorgeheft Ihres Kindes benötigt.

Rückstellung von der Schulbesuchspflicht

Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei.
Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht.

Weiterführende Informationen:

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